Vorsorge
Bestattungsvorsorge – was Sie zu Lebzeiten regeln können
Lesezeit ca. 7 Minuten · Stand: April 2026
Über den eigenen Tod zu sprechen, fällt schwer. Und doch berichten Angehörige nach einer Trauerfeier immer wieder dasselbe: „Wir wussten nicht, was er gewollt hätte." Wer Bestattungsvorsorge trifft, nimmt den eigenen Angehörigen eine große Last ab – organisatorisch, finanziell und emotional. Dieser Artikel zeigt die drei zentralen Bausteine der Bestattungsvorsorge und wie sie sinnvoll kombiniert werden.
Inhalt
Warum Vorsorge? – Drei gute Gründe
- Entlastung der Angehörigen. Im Trauerfall müssen innerhalb weniger Tage dutzende Entscheidungen getroffen werden. Wer vorgesorgt hat, schenkt seinen Angehörigen Zeit zum Trauern statt zum Organisieren.
- Wahrung der eigenen Wünsche. Welche Bestattungsart, welche Musik, wer soll eingeladen werden? Nur wer es schriftlich festhält, kann sicher sein, dass es umgesetzt wird.
- Finanzielle Absicherung. Bestattungskosten können 4.000 bis 10.000 Euro und mehr betragen – eine Summe, die viele Familien kurzfristig nicht aufbringen können.
1. Die Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Sie ist formfrei, also an keine notarielle Form gebunden – eine handschriftliche Unterschrift mit Datum reicht aus. Wichtig ist, dass sie im Ernstfall auch auffindbar ist: Legen Sie sie nicht ins Testament (das oft erst Wochen später geöffnet wird), sondern zu den persönlichen Unterlagen oder hinterlegen Sie sie bei einer Vertrauensperson oder Ihrem Bestatter.
Inhalte einer Bestattungsverfügung
- Gewünschte Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung)
- Ort der Beisetzung (bestimmter Friedhof, Grabstelle)
- Gestaltung der Trauerfeier (Musik, Redner, Blumen, Kleidung)
- Kreis der einzuladenden Personen
- Wer soll die Trauerrede halten? Wer die Organisation übernehmen?
- Persönliche Wünsche, Bibelstellen, Gedichte
Die Bestattungsverfügung allein regelt keine Kosten – sie beschreibt nur, wie die Bestattung aussehen soll. Für die finanzielle Seite kommen die beiden folgenden Bausteine ins Spiel.
2. Der Bestattungsvorsorgevertrag
Beim Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie gemeinsam mit einem Bestatter Ihrer Wahl alle Details und Kosten Ihrer Bestattung zu heutigen Preisen fest. Der Bestatter erstellt ein verbindliches Angebot, Sie unterschreiben es – und die Kosten sind fixiert.
Wie ist das Geld geschützt?
Das entscheidende Sicherheitsmerkmal: Der Vorsorgebetrag darf nicht beim Bestatter verbleiben, sondern wird auf ein insolvenzsicheres Treuhandkonto eingezahlt. Bundesweit etabliert ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, an der auch viele regionale Bestatter angeschlossen sind. So ist Ihr Geld auch dann sicher, wenn das Bestattungsinstitut irgendwann nicht mehr existieren sollte.
Vorteile
- Feste Preise ohne Inflationsrisiko
- Keine Unsicherheit über Ihre Wünsche
- Treuhandgeld ist vor Zugriff geschützt – auch vor dem Sozialamt (Schonvermögen)
- Änderungen sind jederzeit möglich
3. Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Kapitallebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme (meist 3.000 bis 15.000 Euro). Sie zahlt im Todesfall einen festen Betrag an die Hinterbliebenen aus.
Für wen geeignet?
- Wer keine größeren Rücklagen hat und dennoch Sicherheit möchte
- Wer flexibel monatlich in kleinen Raten vorsorgen will
- Wer im Fall von Pflegebedürftigkeit sicherstellen möchte, dass das Geld nicht für Pflegekosten aufgebraucht wird
Worauf achten?
- Gesamte Einzahlungen sollten nicht höher als die Versicherungssumme sein (Effektivkostenquote vergleichen).
- Gesundheitsprüfung oft mit Altersgrenzen verbunden
- Bei längerer Laufzeit kann ein Banksparplan günstiger sein
Wie sich die Bausteine kombinieren lassen
Besonders bewährt hat sich die Kombination aus Bestattungsverfügung + Vorsorgevertrag: Die Verfügung beschreibt Ihre Wünsche, der Vertrag beim Bestatter fixiert die Umsetzung und die Kosten. Ergänzend kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein, wenn noch keine Rücklagen vorhanden sind.
In fünf Schritten zur persönlichen Vorsorge
- Nachdenken: Was ist mir für meine eigene Bestattung wichtig? Worüber möchte ich nicht, dass meine Angehörigen entscheiden müssen?
- Aufschreiben: Verfassen Sie eine handschriftliche Bestattungsverfügung.
- Beraten lassen: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorsorgegespräch bei einem ortsansässigen Bestatter.
- Absichern: Schließen Sie einen Vorsorgevertrag mit Treuhandeinzahlung ab – oder wählen Sie eine Sterbegeldversicherung.
- Informieren: Teilen Sie mindestens einer Vertrauensperson mit, dass und wo Sie vorgesorgt haben.
Unverbindliches Vorsorgegespräch
Wir nehmen uns gerne Zeit, um in Ruhe Ihre Wünsche zu besprechen – bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen in der Flußgasse 16, Bammental.
+49 6223 5192Quellen
- Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG – bestattungsvorsorge.de
- Verbraucherzentrale: Bestattungsvorsorge – verbraucherzentrale.de
- Stiftung Warentest: Sterbegeldversicherung – test.de
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