Im Trauerfall
Todesfall eingetreten – die ersten 24 Stunden
Lesezeit ca. 8 Minuten · Stand: April 2026
Im akuten Trauerfall in Bammental & Umgebung:
Rufen Sie uns unter +49 6223 5192 an. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und übernehmen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen.
Der Verlust eines Angehörigen ist ein tiefer Einschnitt. Gleichzeitig müssen in den ersten Stunden Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden – eine Belastung, wenn man gerade trauert. Dieser Leitfaden führt Sie ruhig und strukturiert durch die ersten 24 Stunden und erklärt, was wirklich sofort zu tun ist und was warten kann.
Inhalt
1. Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen
Der wichtigste erste Schritt: Verständigen Sie einen Arzt. Nur ein Arzt darf den Tod offiziell feststellen und den Totenschein (Leichenschauschein) ausstellen – ohne dieses Dokument sind alle weiteren Schritte nicht möglich.
- Zu den üblichen Geschäftszeiten: Rufen Sie den Hausarzt des Verstorbenen an.
- Abends, nachts oder am Wochenende: Wählen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
- Bei unklarer Todesursache oder Verdacht auf unnatürlichen Tod: Wählen Sie 112. Die Polizei muss in diesem Fall hinzugezogen werden.
Der Arzt führt die Leichenschau durch, stellt den Totenschein aus und übergibt Ihnen die Unterlagen. Bewahren Sie alle Papiere sorgfältig auf – Sie benötigen sie im weiteren Verlauf.
2. Angehörige informieren
Nehmen Sie sich einen Moment, bevor Sie zum Telefonhörer greifen. Überlegen Sie gemeinsam mit einer vertrauten Person, wer zuerst benachrichtigt werden sollte – meist die engsten Familienmitglieder. Für alle weiteren Schritte muss nicht alles sofort geschehen. Viele Anrufe lassen sich am nächsten Morgen ruhiger und gesammelter erledigen.
3. Wichtige Dokumente zusammensuchen
Für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt werden mehrere Originaldokumente des Verstorbenen benötigt. Suchen Sie – sofern möglich – zusammen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde oder Familienbuch (bei Verheirateten)
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentenbescheid und Rentenversicherungsnummer
- Bestehende Lebens-, Sterbe- oder Unfallversicherungen
- Eine eventuelle Bestattungsvorsorge oder letztwillige Verfügung
Keine Sorge, falls nicht alles sofort auffindbar ist: Wir als Bestatter helfen bei der Neubeschaffung verloren gegangener Urkunden.
4. Bestatter beauftragen
Sie haben Zeit. In Deutschland beträgt die sogenannte Mindestruhezeit 24 Stunden, in der Regel aber dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben (in Baden-Württemberg bis zu 36 Stunden laut Bestattungsgesetz). Nutzen Sie diese Zeit, wenn Sie sich in Ruhe verabschieden möchten.
Die Wahl des Bestatters ist Ihre freie Entscheidung. Auch wenn ein Krankenhaus oder Pflegeheim ein bestimmtes Institut vorschlägt, sind Sie nicht verpflichtet, diesem zu folgen. Achten Sie bei der Wahl auf:
- Ortsnähe: Ein regionaler Bestatter kennt Friedhöfe, Pfarrämter und örtliche Gepflogenheiten.
- Transparente Preise: Ein seriöser Bestatter legt alle Kosten schriftlich offen.
- Persönliches Gespräch: Sie sollten sich gut aufgehoben fühlen.
Als ortsansässiger Bestatter in Bammental übernehmen wir nach Ihrem Anruf sämtliche weitere Schritte: die würdevolle Überführung, die Abwicklung der Formalitäten mit Standesamt und Friedhof, die Organisation der Trauerfeier und die Beratung bei der Wahl der Bestattungsart.
5. Was in den nächsten Tagen ansteht
Nach dem ersten Schock gibt es einige Aufgaben, die innerhalb der ersten Tage erledigt werden sollten. Die meisten davon begleiten wir für Sie:
- Sterbeurkunde beantragen beim Standesamt des Sterbeortes (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen).
- Bestattungsart und -ort festlegen (Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung).
- Trauerfeier planen: Redner, Musik, Blumen, Traueranzeige.
- Versicherungen und Rententräger benachrichtigen.
- Arbeitgeber, Banken, Vermieter, Abo-Anbieter informieren – das hat Zeit und kann nach der Bestattung folgen.
Besonderheiten: zu Hause, Krankenhaus, Pflegeheim
Sterbefall zu Hause
Hier sind Sie selbst gefordert, den Arzt zu rufen. Nach der Leichenschau dürfen Sie sich in Ruhe verabschieden, bevor der Bestatter kommt.
Sterbefall im Krankenhaus
Das Pflegepersonal zieht automatisch einen Arzt hinzu. Sie werden informiert und gebeten, einen Bestatter zu benennen – Sie haben das Recht, sich Zeit für diese Entscheidung zu nehmen.
Sterbefall im Pflegeheim
Auch hier wird der Hausarzt oder Notarzt gerufen. Das Heim darf keinen bestimmten Bestatter vorschreiben. Fragen Sie aktiv nach Ihrer freien Wahl.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Zu früh handeln: Sie müssen nicht innerhalb der ersten Stunde einen Bestatter beauftragen. Nehmen Sie sich Zeit.
- Erstbesten Anbieter wählen: Fragen Sie nach einem schriftlichen Kostenvoranschlag, bevor Sie unterschreiben.
- Alle gleichzeitig benachrichtigen wollen: Behörden, Versicherungen und Abos können in Ruhe über Tage abgearbeitet werden.
- Bestattungsverfügung ignorieren: Prüfen Sie Unterlagen des Verstorbenen – eventuelle Wünsche oder ein Vorsorgevertrag sollten respektiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell muss ein Bestatter gerufen werden?
In Baden-Württemberg muss eine verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden nach Todeseintritt zu einer Leichenhalle oder einem Bestattungsinstitut überführt werden. Sie haben also ausreichend Zeit, um in Ruhe zu entscheiden.
Muss ich den Bestatter nehmen, den das Krankenhaus vorschlägt?
Nein. Die Wahl des Bestatters ist ausschließlich Ihre Entscheidung. Kliniken und Heime dürfen weder Druck ausüben noch einen bestimmten Anbieter vorschreiben.
Was tun am Wochenende?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) ist rund um die Uhr erreichbar. Auch wir als Bestatter sind 24/7 für Sie da – auch an Sonn- und Feiertagen.
Wir sind jetzt für Sie da.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Rufen Sie uns an – wir übernehmen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.
+49 6223 5192Quellen & weiterführende Informationen
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg – Landesrecht BW
- Verbraucherzentrale: Was tun im Trauerfall – verbraucherzentrale.de
- Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. – bestatter.de
- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 – 116117.de
Weiterlesen